PARD NV007V2
Das Dual-Use Nachtsichtgerät PARD NV007V2 ist die Weiterentwicklung des PARD NV007V. Dank verbesserter Optik und schneller Software bietet es ein flüssiges Bild bei Tag und bei Nacht.
Im Vergleich zu seinem Vorgänger hat die Nachtsichtkamera einen verbesserten Sensor mit einer Auflösung von 2.560 x 1.440 Pixel. Dargestellt wird das Bild auf einem neuen OLED-Display mit einer 1.440 x 1.080 Pixel. Das Gerät hat eine Bildwiederholungsrate 30 Hertz (s/w) / 60 Hertz (Farbe).
Das PARD NV007V2 kann als handgeführtes Beobachtungsgerät oder mit wenigen Handgriffen auch als Nachtsicht-Aufsatzgerät in Verbindung mit einem Zielfernrohr verwendet werden. Verbunden wird NV007V2 mit dem Okular mittels des mitgelieferten Adapters mit Bajonett-Verschluss. Damit lässt sich das Gerät sekundenschnell schussfest montieren. Der Vorteil des Nachtaufsatzgeräts besteht darin, dass sich nach der Montage die Treffpunktlage nicht verändert. Ein erneutes Einschießen ist damit nicht mehr notwendig.
Das NV007V2 verfügt über die gewohnten Funktionen. Neben der Video- und Bildaufnahmefunktion verfügt das Gerät über einen Wifi-Hotspot mit dem Du das Bild auf dein Mobilgerät übertragen kannst. Gespeichert werden können deine Aufnahmen auf einer externen SD-Karte (max. 128 GB).
Betrieben wird das Nachtsichtgerät mit einem 18650 Lithium-Ionen-Akku, was eine Laufzeit von ca. 8 Stunden im Dauerbetrieb ermöglicht. Das Gerät wird über einen USB-C-Anschluss geladen und kann so auch mit einer Powerbank betrieben werden. Das PARD ist wasser- und staubdicht nach IP-Schutzklasse IP67 und so steht einem langen Ansitz nichts mehr im Wege.
Integrierter IR-Aufheller mit 940nm
Der integrierte IR-Strahler hat eine Wellenlänge von 940 nm (Reichweite ca. 150 m), eine Leistung von 5 Watt und 3 Helligkeitsstufen. Er gilt als "Wildsicher"
Unser Expertenkommentar:
Rechtliche Hinweise:
Der Erwerb, Besitz und das Einschießen auf einem Schießstand dieser Nachtsichtgeräte und Thermal-Vorsatzgeräte ist in Deutschland für Inhaber eines gültigen Jagdscheins waffenrechtlich erlaubt!
Bevor der Montage von Nachtsichtgeräten auf Zielfernrohren/Schusswaffen prüfen Sie die Bundesland-abhängigen Jagdgesetze oder fragen Sie Ihre örtlich zuständigen Jagd/Waffenbehörde, ob das in Ihrem Bundesland erlaubt ist!
Stefan Rieger