PARD FT32 Wärmebild-Vorsatzgerät
- sehr leichtes und kompaktes Wärmebildvorsatzgerät (370 g)
- Multifunktionsgerät - sowohl als Handgerät und als Vorsatzgerät nutzbar
- Auflösung des Wärmbildsensors von 384 x 280 px, 12 µm Pitch und NETD < 25 mK
- Erfassung von Wärmequellen ab ca. 2.600 m
- WLAN, Bild- und Videoaufnahmefunktion (SD-Karte max. 128GB)
- Betrieb mit handelsüblichen 18650-Akkus
Das neueste Pard Wärmebildvorsatzgerät FT32 Clip-On erfüllt all deine Jagdbedürfnisse. Du kannst es als klassisches Vorsatzgerät oder als mobiles Handgerät nutzen. Das FT32 baut auf einen VOx-Sensor (384 x 288 Pixel) mit einer Sensitivität von <25 mK. Dargestellt wird das Wärmebild auf einem OLED-Display mit einer Auflösung von 1440 x 1080 Pixel. Gepaart mit Bildwiederholungsrate von 50 Hertz erhältst Du ein sehr harmonisches Wärmebild. Das Bild kann dabei manuell fokussiert werden
Das FT32 bringt alle gewohnten Funktionen mit. So hat es zum Beispiel WLAN um eine Livebild an dein Mobilgerät übertragen zu können. Es verfügt über eine Foto- und Videoaufnahmefunktion, die Du auf einer externen SD-Karte (max. 128 GB) speichern und abrufen kannst. Außerdem kannst du das Bild in 7 verschiedenen Bildmodi darstellen, zwischen den Du je nach Belieben wechseln kannst.
Betrieben wird die Wärmebildkamera mit einen wechselbaren 18650 Lithium-Ionen-Akku mit dem es bis zu 5 Stunden im Dauerbetrieb genutzt werden kann. Das Gerät wird über USB-C geladen und kann dadurch auch mit einer Powerbank genutzt werden. So steht einem langen Ansitz nichts im Wege.
im Lieferumfang enthalten:
- Wärmebildkamera - PARD FT32
- 1x 18650 Akku
- Tasche
- USB-Kabel
- Bedienungsanleitung
Unser Expertenkommentar:
Rechtliche Hinweise:
Der Erwerb, Besitz und das Einschießen auf einem Schießstand dieser Nachtsichtgeräte und Thermal-Vorsatzgeräte ist in Deutschland für Inhaber eines gültigen Jagdscheins waffenrechtlich erlaubt!
Bevor der Montage von Nachtsichtgeräten auf Zielfernrohren/Schusswaffen prüfen Sie die Bundesland-abhängigen Jagdgesetze oder fragen Sie Ihre örtlich zuständigen Jagd/Waffenbehörde, ob das in Ihrem Bundesland erlaubt ist!
Stefan Rieger